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  • ROSENBERGER Anwälte

Nutzung fremder Marke als Keyword generierte Werbung

Aktualisiert: 4. Aug. 2020


Die Nutzung einer fremden Marke als Schlüsselwort generierte Werbung (Keyword Advertising) durch Konkurrenten ist nicht generell verboten.


Nach ständiger Rechtsprechung verletzt die durch die Verwendung einer Marke (eines Markenbestandteils) als Schlüsselwort generierte Werbung eines Dritten die Markenrechte des Markeninhabers dann nicht, wenn aus dieser Werbung für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer leicht zu erkennen ist, dass die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen weder vom Inhaber der Marke noch von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen.

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