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ROSENBERGER Anwälte

Bankendebakel Commerzialbank Mattersburg – Wir vertreten Geschädigte!

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 14. Juli 2020 der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG („Commerzialbank“) mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beschäftigt sich nun mit der Causa Commerzialbank, da insbesondere Indizien für strafrechtlich relevante Handlungen vorliegen. Es ist seither die Rede von jahrelangen Bilanzmanipulationen, erfundenen Krediten und fingierten Guthaben. Der Commerzialbank sollen mehrere hundert Millionen Euro fehlen.

In der Causa Commerzialbank bangen nun tausende Privat- und Geschäftskunden um ihre Einlagen und Forderungen gegenüber der Commerzialbank. Für ein Großteil der Kunden springt die Einlagensicherung ein. Die Einlagensicherung deckt jedoch nicht jeden Schaden ab und ist zudem betraglich begrenzt (idR € 100.000,--). Viele Kunden beschäftigen sich daher mit der Frage, wie sie einen (weitergehenden) Schadenersatz erhalten bzw ihren Schaden möglichst minimieren können.

Das gegenständliche Bankendebakel ist komplex, da viele Akteure (insbesondere Vorstände, Aufsichtsräte, Wirtschaftsprüfungskanzlei TPA, FMA und Nationalbank) am Werk waren und einigen ein Fehlverhalten bzw Nichterfüllung eigener Pflichten vorgeworfen werden kann. Geschädigte können ihren Schaden insbesondere gegenüber den Vorständen, den Aufsichtsräten, der Wirtschaftsprüfungskanzlei TPA und der Republik Österreich geltend machen, sofern diesen letztlich ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.

Des Weiteren können sich Geschädigte – relativ kostengünstig – als Privatbeteiligte in bestehenden Strafverfahren der Causa Commerzialbank anschließen. Hierdurch ist es möglich, zweckdienliche Informationen und Beweise sowie eventuell einen Schadenersatzzuspruch zu erlangen.

Es ist zu erwarten, dass die Commerzialbank in den Konkurs geschickt wird. In diesem Fall können Geschädigte ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden und eventuell zu einem Geld gelangen.

Geschädigten Kunden der Commerzialbank wird die Konsultation eines Rechtsanwalts für Schadenersatzrecht dringend empfohlen. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung im Schadenersatzrecht verfügen wir über umfangreiches Fachwissen und vertreten Geschädigte der Commerzialbank sowohl bei außergerichtlichen als auch gerichtlichen Anspruchsverfolgungen.

Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt:

ROSENBERGER Rechtsanwaltskanzlei – Law Firm

Adresse: Marktstraße 8 (3. Stock), 6850 Dornbirn

Telefon: +43 5572 335 70

E-Mail: info@kanzlei-rosenberger.at

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