Aufhebung eines Kaufvertrages über ein Elektrofahrzeug wegen unzureichender Reichweite
- ROSENBERGER Rechtsanwälte
- 14. Aug.
- 1 Min. Lesezeit
Auch ein Kaufvertrag über ein Elektrofahrzeug kann angefochten werden, wenn das Fahrzeug nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist.
Nach aktueller Rechtsprechung des OGH muss der Verkäufer die Aufhebung des Kaufvertrags hinnehmen, wenn der Käufer ausschließlich an einem Elektrofahrzeug mit einer bestimmten Mindestreichweite interessiert war und das vom Verkäufer beworbene Elektrofahrzeug diese Reichweite nicht erreicht – obwohl der Verkäufer während der Verkaufsverhandlungen Gegenteiliges zugesichert hatte.
Beruft sich der Verkäufer in einem solchen Fall auf eine abweichende, im Kaufvertrag festgehaltene Reichweite oder auf eine Schriftlichkeitsklausel, wonach nur schriftlich Vereinbartes gilt, bleibt dies aufgrund unredlichen Verhaltens ohne Erfolg.
Comentários